Die Beschäftigungsverhältnisse in wissenschaftlichen Einrichtungen stehen seit Jahren im Fokus öffentlicher Diskussionen. Ihre Verbesserung gehört zu den fortlaufenden Herausforderungen der deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft. Hamburg hat mit dem Code of Conduct vergleichsweise früh einen Weg eingeschlagen, damit die Hochschulen gemeinsam mit den Vertreter:innen der Beschäftigten die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zugunsten der Forschenden und Lehrenden nachhaltig verändern.
2014 wurde parallel zur Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes der Code of Conduct vereinbart, der einheitliche Standards für Beschäftigungsbedingungen definierte. Im Mittelpunkt standen die befristeten Arbeitsverträge und die Lehraufträge. Der Code of Conduct umfasst neben dieser Vereinbarung auch den mehrjährigen Begleitungs- und Beratungsprozess durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Personalvertretungen und Hochschulleitungen der staatlichen Hamburger Hochschulen sowie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Zu der von der Hamburger Wissenschaftsbehörde moderierten Arbeitsgruppe gehören zudem Vertreter:innen der Gewerkschaften.
Die Hamburger Wissenschaftsbehörde hat HIS-HE im Jahr 2022 beauftragt, den Code of Conduct umfassend zu evaluieren. Gegenstand der Evaluation sind die Phasen des Prozesses bis 2021 und der Austausch in der gleichnamigen Arbeitsgruppe. Darüber hinaus betrachtet die Evaluation die verschiedenen Vereinbarungen und Regelungen, die im Laufe des Prozesses auf den Weg gebracht wurden, sowie das Monitoring, mit dem die Arbeitsgruppe die Umsetzung nachverfolgt hat. Am Ende des Berichts präsentiert HIS-HE Handlungsempfehlungen, die in den Kontext der anstehenden Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gestellt werden.
Der Bericht wurde im November 2023 der Hamburger Wissenschaftsbehörde übergeben und ist nun als HIS-HE:Forum 2|2024 auch auf der Website von HIS-HE öffentlich zugänglich.