Die rechtlichen Anforderungen an die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind vielfältig und zum Teil unübersichtlich. Nicht nur auf Landesebene (siehe dazu Nußbaum et al., 2024), sondern auch auf Bundesebene stehen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Pflicht, ihre Energieeffizienz zu steigern und ihre Klimawirkung zu reduzieren. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert von öffentlichen Stellen eine jährliche Einsparung des Endenergieverbrauches sowie von einigen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden vor. Ungewiss ist aktuell noch, inwiefern die Hochschulen und Forschungseinrichtungen von der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur jährlichen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet werden. Insgesamt gesehen stehen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen gesetzlichen Anforderungen gegenüber, dessen praktische Umsetzung noch an vielen Stellen unklar ist. HIS-HE möchte mit diesem Grundlagenprojektes zur Klarheit beitragen.
Projektmanagement
Philipp Nußbaum
Cord Wöhning
Ralf-Dieter Person
Christiane Dietrich