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Systemakkreditierung beschlossene Sache

Der Grundstein für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland ist gelegt. Auf seiner Sitzung am 8. Oktober hat der Akkreditierungsrat entsprechende Papiere verabschiedet. Wenn die Kultusministerkonferenz wie erwartet zustimmt, können Hochschulen ab 2008 zwischen Programm- und Systemakkreditierung wählen.

Durch den Beschluss des Akkreditierungsrats tritt die Systemakkreditierung neben das bereits bestehende Verfahren der Programmakkreditierung. Die Hochschulen können also künftig wählen: Entweder lassen sie ihre Studiengänge akkreditieren, indem ihr System interner Qualitätssicherung in Studium und Lehre begutachtet wird oder sie lassen ihre Studiengänge wie bisher üblich im Rahmen einer Programmakkreditierung einzeln überprüfen.

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Reinhold Grimm, sieht in der Systemakkreditierung eine Möglichkeit für die Hochschulen, den Aufwand für die Akkreditierungsverfahren deutlich zu verringern. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Hochschulen vor großen Anstrengungen bei der Einrichtung von umfassenden internen Qualitätssicherungssystemen stünden. „Dies ist eine große Herausforderung für die Hochschulen, und der interne Aufwand für die Qualitätssicherung wird nicht gering sein. Dennoch bringt das neue Verfahren den Hochschulen weniger Bürokratie und mehr Autonomie“, so Grimm.

Bei einer Systemakkreditierung wird das System der Hochschulsteuerung und der Qualitätssicherung einer Hochschule untersucht. Insbesondere das interne Berichtssystem wird einer gründlichen Prüfung unterzogen. Dieses dokumentiert die Strukturen und Prozesse bei der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung. Ob das Qualitätssicherungssystem tatsächlich greift, wird durch horizontale Querschnittsuntersuchungen studiengangsbezogener Merkmale und vertiefte Begutachtungen ausgewählter Studiengänge ermittelt. (ol)