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Orientierungshilfe – Bauherrenfunktion durch Hochschulen

Zur Publikation Forum Hochschulentwicklung 4|2015 „Bauherrenfunktion durch Hochschulen“

Der Wunsch vieler Hochschulen ist es, die Gesamtverantwortung für die Liegenschaften übertragen zu bekommen und ein lebenszyklusorientiertes Immobilienmanagement auf Basis der vorhandenen, nutzernahen Bewirtschaftung in eigener Zuständigkeit verwirklichen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Übertragung der Bauherrenaufgaben auf die jeweiligen Hochschulen.
Dem öffentlichen Bauherrn obliegen bis zur Vergabe der Planungsleistungen für ein Bauvorhaben viele Aufgaben, die durch verschiedene, dem Bund, dem Land oder der Kommune unmittelbar oder mittelbar zugeordneten Institutionen/Organisationseinheiten wahrgenommen werden können und müssen. Einerseits gehören dazu nichtdelegierbare Bauherrenaufgaben, wie z. B. die Definition der Anforderungen an das Bauwerk, die Auswahl der Beteiligten, die Festlegung des Zeit- und Kostenrahmens, die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, die Abnahme etc. Andere Bauherrenaufgaben, u. a. die Projektsteuerung inkl. detaillierter Terminplanung und -kontrolle, die Kostenplanung, die Koordination der Beteiligten, die Bereitstellung und Beschaffung aller nötigen Unterlagen etc., können dagegen an private Dritte vergeben werden.
Ziel dieser Orientierungshilfe im vorliegenden ersten Teil ist es, Klarheit über die Rahmenbedingungen und Aufgaben im Hochschulbau zu schaffen. Durch die Auflistung und Beschreibung der vorhandenen und erforderlichen Rahmenbedingungen soll eine fundierte Grundlage geschaffen werden, die als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Übernahme der Bauherrenfunktion durch Hochschulen dienen kann. Zur Übertragung der kompletten Bauherrenfunktion auf die Hochschulen ist für jede Hochschule deren Eignung zu prüfen, in Abhängigkeit von den derzeitigen Regelungen über die jeweiligen Zuständigkeiten im Liegenschafts- und Baumanagement der Länder. Um eine Entscheidung sachgerecht treffen zu können, ob und ggf. wie die Bauherrenfunktion auf die jeweilige Hochschule übertragen werden kann, sind zunächst die umfänglichen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben sowie die Argumente für die Bauherrenfunktion bei den Hochschulen oder den zentralen Landesbauverwaltungen abzuwägen.
Die Publikation ist mit dem ersten Teil als Forum Hochschulentwicklung 4|2015 im Dezember 2015 erschienen und steht im Internet zum Download zur Verfügung. Darauf aufbauend werden in einem noch in Bearbeitung befindlichen zweiten Teil Umsetzungsempfehlungen gegeben, welche Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen und Bauverfahrensanpassungen bei einer Übertragung der Bauherrenfunktion an Hochschulen erfüllt sein sollten. Der 2. Teil ist für Frühjahr 2016 geplant.