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Finanzierung der Hochschulen ohne Bund “nicht zu schaffen” HRK fordert Änderung des Grundgesetzes

Wintermantel monierte, dass die Föderalismusreform die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes „ohne sachlichen Grund und entgegen einhelliger Expertenmeinung“ stark eingeschränkt habe. Sie sprach von „Fehlentwicklungen“, denen in der zweiten Reformphase so weit wie möglich entgegen gesteuert werden müsse.

Konkret fordert die HRK eine Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes, dessen erster Satz beginnt: „Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren […].“ Hier solle der Einschub „soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“ gestrichen werden.

Damit wären nach Ansicht der HRK Bundesfinanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder uneingeschränkt möglich, etwa wenn sie das wirtschaftliche Wachstum fördern oder unterschiedliche Wirtschaftskraft ausgleichen. Das Einverständnis der Länder sei aber in jedem Fall Voraussetzung, sodass sie weiter ein entscheidendes Mitspracherecht hätten und keine ungewollte Einflussnahme des Bundes durch ausufernde Finanzhilfen zu befürchten bräuchten.

Wintermantel nannte Ausbau und Sanierung der Hochschulen „Aufgaben von nationalem Interesse“ mit einer finanziellen Größenordnung, bei der der Bund gefragt sei. Die HRK geht von einem Sanierungsstau von circa 25 Milliarden Euro aus. Ohne eine Beteiligung des Bundes bestehe die Gefahr, dass sich unerledigte Aufgaben weiter anhäuften und in den Ländern die Entwicklung weiter auseinanderdrifte. Als Beispiele dafür, dass „gemeinsame Bund-Länder-Programme notwendig sind und was sie bewirken können“ nannte die HRK-Präsidentin Hochschulpakte und Exzellenzinitiative. (ol)