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Einigung im Hochschulpakt: “Solidaritätszuschlag” für neue Länder – Sonderregelung für Stadtstaaten

Um für die steigenden Zahlen von Studienanfängern angemessene Studienbedingungen zu schaffen, muss der Hochschulpakt fortgesetzt werden. Darüber besteht bei den Ländern kein Zweifel. Streit hatte es aber zuletzt über die Verteilung des 7,1 Milliarden Euro schweren Förderpaktes gegeben. Nun sind die Wissenschaftsministerinnen und -minister übereingekommen.

Maßgeblich sind die Zahlen der Studienanfängerprognose der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2005. Diese markiert die „Referenzlinie“. Für jeden Studienplatz, den ein Land in den nächsten Jahren über diese Zahl hinaus bereitstellt und besetzt gibt es 26.000 Euro aus dem Hochschulpakt.
Die neuen Länder und Berlin erhalten von den alten Ländern einen „Solidaritätszuschlag“ in Höhe von fünf Prozent der zugewiesenen Mittel, die der Bund um weitere fünf Prozent aufstockt. Im Gegenzug verpflichten sich die neuen Länder, ihre Studienplatzkapazitäten aufrecht zu erhalten – trotz sinkender Geburtenraten. Wegen der überproportional vielen Studienplätze in der Medizin erhält auch Berlin diesen Solidaritätsbeitrag.

Auch für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es eine Sonderregelung: Für sie wurde die „Referenzlinie“ gesenkt. So muss Bremen 7 Prozent weniger Studienplätze zur Verfügung stellen als die KMK-Zahlen eigentlich vorsehen, um die 26.000 Euro pro zusätzlichem Studienplatz aus dem Hochschulpakt zu erhalten. Für Berlin und Hamburg wurde die Zahl um 5 Prozent gesenkt. Der Grund: Die Stadtstaaten nehmen an ihren Hochschulen deutlich mehr Studienanfänger auf, als ihre Schulen Abiturienten hervorbringen. Die Wanderungssalden werden aber ansonsten nicht berücksichtigt.

Die endgültige Entscheidung soll nun auf einem Treffen der Regierungschefs am 22. April erfolgen. (ol)