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Einblicke in die “black box”: HIS GmbH moderiert Benchmarking zu Qualitätssicherung und Gleichstellung in Berufungsverfahren

Das Ziel sind Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Berufungspraxis. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur beauftragte als Mitglied des „Forums Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen“ die HIS GmbH im letzten Sommer mit der Moderation des Benchmarking-Verbunds „Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten“. Seitdem kommen regelmäßig Gleichstellungs- und Berufungsbeauftragte aus sieben niedersächsischen Hochschulen und Universitäten zusammen. Sie erfassen die formalen und informellen Strukturen ihrer jeweiligen Berufungsprozesse, vergleichen die Verfahren miteinander, diskutieren verschiedene Ansätze und erarbeiten Qualitäts- und Gleichstellungsmerkmale.

Erste Ergebnisse des Projekts präsentierte Martina Dömling von der HIS GmbH im Januar 2010 auf der Jahrestagung der Landeskonferenz der Niedersächsischen Hochschulfrauenbeauftragten. „Die Berufungsverfahren an Hochschulen sind sehr heterogen“, beschreibt Dömling die Situation in Deutschland: Abläufe, die an „black boxes“ erinnerten, gebe es an Hochschulen genauso wie stark geregelte und transparente Berufungsverfahren.

Als erste Zwischenergebnisse des Benchmarking-Verbunds lassen sich festhalten:

  • Im Schnitt sind Berufungsverfahren an Hochschulen heutzutage formalisierter als noch vor einigen Jahren. Dies wirkt sich weitgehend positiv aus: Die Verfahren werden gestrafft, ihre Qualität steigt.
  • Durch die stärkere Formalisierung sind einige Entscheidungen eher zu treffen. So muss die Stellenausschreibung nunmehr schon früh im Verfahren mit eventuell existierenden Strategieerwägungen der Hochschule und Hochschulentwicklungsplänen abgeglichen und festgelegt werden.
  • Immer häufiger werden in Berufungsverfahren mögliche Befangenheiten thematisiert, die die Auswahl der Bewerber/innen beeinflussen können. Die Befangenheiten können dadurch frühzeitig ausgeräumt werden.
  • In Berufungsverfahren kommt den Auswahlkriterien, ihrer Gewichtung sowie der Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber eine hohe Bedeutung zu. Geschlechtsspezifische Wahrnehmungs- und Beurteilungsfilter spielen dabei eine große Rolle.
  • Das A und O für hochwertige Berufungsverfahren ist Transparenz – sowohl innerhalb des Verfahrens als auch nach außen gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern, dem Ministerium und der Öffentlichkeit. Transparenz erhöht die Chancengleichheit.

Gleichstellungsfragen finden in Berufungsverfahren inzwischen mehr Beachtung. Nicht zuletzt, weil die DFG seit 2008 ihre Fördergelder an die Umsetzung von Gleichstellungsstandards koppelt. „Aus diesem Grund können sich Hochschulen das Ausklammern von Gleichstellungsfragen auch bei der Besetzung von Professuren immer weniger leisten“, so Dömling.

Trotz dieser Entwicklung sind immerhin 82,6% der Professoren an deutschen Hochschulen männlich (2008). Die Zahl der Professorinnen steigt leicht an: So wurden beispielsweise im Jahr 2007 in Niedersachsen 20,8% der Professuren von Frauen bekleidet, verglichen mit 16,3% im Jahr 2003.

In der nun abschließenden Phase des Benchmarkings arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jene Faktoren heraus, die eine gute Berufungspraxis herstellen und sichern können. Daraus sollen – auch unter Gleichstellungsaspekten – Empfehlungen und Maßnahmen für einen qualitativ hochwertigen Berufungsprozess abgeleitet werden. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und das „Forum Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen“ zeigen schon jetzt großes Interesse an den Ergebnissen des Projekts, die für Sommer 2010 erwartetet werden.