Die Universitäten Mainz, Kaiserslautern, Trier, Koblenz-Landau hatten HIS-HE beauftragt, im Rahmen von gemeinsamen Workshops eine rechtssichere Übertragung von Arbeitsschutzpflichten in die Zentrale Universitätsverwaltung, in die Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen der Universitäten zu erarbeiten.
Die hierzu gebildete Projektgruppe mit TeilnehmerInnen aus den vier Universitäten hat im Rahmen von Workshops mit HIS-HE-Begleitung und universitätsinternen Workshops erforderliche Grundlagen für eine Pflichtenübertragung erarbeitet.
Die Ergebnisse wurden den KanzlerInnen der beteiligten Universitäten auf einer Abschlusspräsentation am 27.03.2019 an der Universität Mainz vorgestellt.
Zentrale Ergebnisse
- Auf eine Pflichtenübertragung kann nicht verzichtet werden
- Es wurde ein gemeinsamer Prozess zur Gestaltung der Pflichtenübertragung erarbeitet
- Inhaltliche Grundlagen eines Übertragungsdokuments wurden in der Projektgruppe abgestimmt
- Vor- und Nachteile des rechtlichen Übertragungsweges nach § 13 Abs. 2 ArbschG oder nach Dienstrecht/Arbeitsrecht wurden herausgearbeitet
- Voraussetzung für eine Pflichtenübertragung ist eine gut aufgebaute Arbeitsschutzorganisation der Universität zur Unterstützung der Pflichtenempfänger (klare Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, Pflichten, Befugnisse, Unterstützung)
- Die zu übertragenden Pflichten müssen mit konkreten Prozessbeschreibungen unterlegt sein
Für die weitere Konkretisierung des Einführungsprozesses wurden Arbeitspakete gebildet, die von den Universitäten arbeitsteilig ausgeformt und dann untereinander abgestimmt werden. Die Durchführung der Pflichtenübertragung soll so weit wie möglich einheitlich an den beteiligten Universitäten erfolgen.
Projektmanagement
Urte Ketelhön