Bei der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste – Städelschule handelt es sich um eine Kunsthochschule in Frankfurt am Main, die zum 01. Januar 2019 in die Trägerschaft des Landes Hessen übergegangen ist. Damit verbunden war ein Formwechsel der Städelschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Zuge desen wurde eine neue Grundordnung verabschiedet, die eine Reihe von Organisationsvorschriften enthält, mit welchen die Städelschule von den Regelungen des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) abweicht. Parallel wurde ein Hochschulrat etabliert, der einerseits in der Phase des Übergangs an das frühere Kuratorium der Städelschule angelehnt ist und andererseits – insbesondere hinsichtlich der Mitgliederstruktur mit hochschulexternen und -internen Mitgliedern – gegenüber den Vorgaben des HHG eine Ausnahme darstellt.
Im Rahmen des Trägerschaftswechsels 2019 wurde vereinbart, den Hochschulrat nach Ablauf einer ersten Amtszeit extern evaluieren zu lassen. Die von HIS-HE durchgeführte Evaluation fokussierte sich auf folgende Aspekte:
- Inhalte und Aufgaben des Hochschulrats,
- Zusammensetzung der Mitglieder sowie Konstellation.
In einem zweischrittigen Verfahren bestehend aus der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen – vor allem des HHG sowie der Grundordnung der Städelschule und der Satzung des Hochschulrates – sowie anschließend dem Mittel der Leitfadengestützten Interviews zielte die Evaluation darauf ab, eine externe Bewertung der verschiedenen Dimension (Städelschule, Hochschulrat als Gremium, Mitgliedschaft im Hochschul und Zukunftserwartungen) vorzunehmen und Empfehlungen für die weitere Arbeitsweise und eine mögliche Weiterentwicklung abzuleiten.
Projektmanagement
Dr. Björn Möller
Dr. Mathias Stein