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Nordrhein-Westfalen: Befristete Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen

01.03.2012 - 31.05.2014

Anlass der Untersuchung war ein Ergebnis aus der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Demnach betrug die Laufzeit von rund der Hälfte der Arbeitsverträge, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben, weniger als ein Jahr. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2012 HIS-HE damit beauftragt, die Beschäftigungsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes zu untersuchen. Im Fokus standen die befristeten Arbeitsverträge und ihre Laufzeiten. Ziel war es

  • erstens, die Ursachen kurzfristiger Arbeitsverträge zu analysieren, um die Situation in Nordrhein-Westfalen und den Befund aus der Gesetzesevaluation bewerten zu können.
  • Zweitens sollte der Stellenwert der kurzfristigen Arbeitsverträge für die Beschäftigungsverläufe in den Blick genommen werden, um mögliche Auswirkungen auf die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einschätzen zu können.
  • Drittens sollten Ansätze für verlässliche Beschäftigungsbedingungen identifiziert werden, die dabei helfen, auf kurzfristige Arbeitsverträge – soweit sie nicht zweckmäßig sind – zu verzichten bzw. nachteilige Auswirkungen zu reduzieren.

Untersuchung

An dem Projekt haben sich zwei Universitäten, zwei Fachhochschulen und zwei außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt. Die Erhebungen und Analysen wurden in den folgenden Schritten durchgeführt:

  • Daten der amtlichen Hochschulstatistik gaben einen ersten Überblick über die personelle Entwicklung von 2002 bis 2011.
  • In zahlreichen Expertengesprächen wurden die Grundzüge der Befristungspraktiken und der finanziellen Rahmenbedingungen (einschließlich der Budgetierungspraktiken) erörtert.
  • In einem aufwendigen Verfahren wurden Personaldaten den beteiligten Einrichtungen herangezogen, um die Vertragslaufzeiten und Beschäftigungsverläufe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an zu betrachten.
  • Mittels exemplarischer Fallanalysen wurden die verschiedenen Einflüsse auf die konkrete Gestaltung der Arbeitsverträge herausgearbeitet.

Ergebnisse

Die Untersuchungsergebnisse wurden im Mai 2014 vorgelegt. Da den beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Projektbeginn Vertraulichkeit zugesichert wurde, bleibt der Projektbericht unveröffentlicht. Um die Resultate dennoch über die Projektbeteiligten hinaus verfügbar zu machen, liegen die wesentlichen Ergebnisse in einer vollständig anonymisierten Kurzfassung vor.

Weiterführende Links

Die Untersuchungsergebnisse sind in den Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ eingeflossen, den das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung im Juni 2015 mit den Hochschulen des Landes vereinbart hat.

Ihre Ansprechpartner:innen

Georg Jongmanns