Im Jahr 2007 wurde der “Rahmenplan für den Hochschulbau” abgeschafft – und damit auch die im Rahmenplan festgelegten Richtwerte für Ersteinrichtungskosten (EEK). Daraufhin wurde die damalige HIS-GmbH von den Ländern damit beauftragt, neue Kostenrichtwerte für die Ersteinrichtungskosten von Hochschulbauten zu entwickeln. In den Jahren 2009 bis 2014 wurden von HIS in einem aufwändigen empirischen Projekt neue Kostenrichtwerte erarbeitet und veröffentlicht (Witkowski & Wertz, 2011/2015). Diese neuen Kostenrichtwerte für Ersteinrichtung orientierten sich als Referenz an den damals ebenfalls neuen, von der Bauministerkonferenz (BMK) veröffentlichten Richtwertgruppen für die Kosten des Hochschulbaus und enthalten erstmals auch Kosten für die EDV-Ausstattung. Allerdings wurde damals vereinbart, diese Kostenrichtwerte für die Ersteinrichtung nicht über einen Index fortzuschreiben. Im Jahr 2023 sind daher die zuständigen Länderministerien auf das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) mit der Bitte zugekommen, die aus dem Jahr 2015 stammenden Kostenrichtwertwerte für die Ersteinrichtungskosten im Rahmen eines neuen Grundlagenprojekts zu aktualisieren, da die vorhandenen Werte nicht mehr bedarfsgerecht seien.
Projektmanagement
Dr. Bernd Vogel