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Kennwertverfahren NRW 2026 für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Das Kennwertverfahren dient dazu, den Flächenbedarf der nordrhein-westfälischen Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu ermitteln. HIS-HE hat die ersten Versionen des Planungsinstruments ab 2005 schrittweise entwickelt. Es berechnet auf der Grundlage weniger Eingangsgrößen (wissenschaftliches Personal, Studienplätze, Drittmittel) und einiger ergänzender Planungsdaten (z. B. Auslastung der Studienplätze), wie viel Nutzungsfläche (NUF 1-6) die fachlichen Einrichtungen sowie die Hochschulverwaltung und zentrale Bibliothek benötigen. Das Kennwertverfahren definiert den maximalen Flächenrahmen der Hochschulen, ohne allerdings einen Anspruch festzuschreiben. Seit Juni 2026 gilt eine aktualisierte Version.

Elemente und Struktur
Das Verfahren orientiert sich an der gängigen Fächerstruktur (Lehr- und Forschungsbereiche) und stellt fachspezifische Kennwerte für die verschiedenen Nutzungsbereiche der Hochschulen bereit: für die Büro- und ergänzenden Flächen (Büro-Arbeitsplätze, Besprechung/Aufenthalt, Bürotechnik), für die allgemeinen und die fachspezifischen Lehrflächen, für die große Bandbreite der Labore sowie für den technischen Service. Die Verwaltung und Bibliothek haben weitere Nutzungen. Der Bedarf an Lagerflächen wird über prozentuale Zuschläge bemessen.

Das Kennwertverfahren (KWV) umfasst für die Universitäten und HAW jeweils ein Instrument für die Bedarfsbemessung (Excel-Datei) und einen ausführlichen Leitfaden. Jedes Fach hat ein eigenes Bemessungsblatt, das den Flächenrahmen berechnet:

Aktualisierung
Nach grundlegenden Überprüfungen des bisherigen KWV im Jahr 2023 hat HIS-HE das Verfahren in den Jahren 2024/25 vollständig aktualisiert und um neue Merkmale erweitert. Der erste Schritt diente dazu zu prüfen,

  • inwieweit das KWV noch den strukturellen Rahmenbedingungen der Hochschulen entspricht, die sich seit seiner Entwicklung und Implementierung verändert haben,
  • und inwieweit Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Für diesen Zweck wurden u. a. aktuelle Personal-, Studierenden- und Drittmitteldaten der nordrhein-westfälischen Universitäten und HAW analysiert sowie die Ergebnisse des alten KWV mit aktuellen Bedarfsbemessungen verglichen, die HIS-HE bundesweit durchführt.

Die anschließende Aktualisierung des KWV war umfassend und betraf die Eingangsgrößen, die Flächenkennwerte und weitere Planungsansätze sowie die zulässigen Sondertatbestände. Wichtige Veränderungen des KWV sind zum Beispiel:

  • Zur Eingangsgröße des wissenschaftlichen Personals wird künftig auch das Personal hinzugerechnet, das über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) und über die Qualitätsverbesserungsmittel finanziert ist. Bisher wurde nur das Personal aus der Grundfinanzierung berücksichtigt; alles Weitere wurde als Sondertatbestand behandelt.
  • Bei der Eingangsgröße der Drittmitteleinnahmen werden künftig die steigenden Personalkosten fortgeschrieben.
  • Hinzugekommen sind separate Kennwerte für studentische Lernflächen.
  • Neu ist auch, dass das Kennwertverfahren die Auslastung und gemeinsame Nutzung von Büro-Arbeitsplätzen berücksichtigt. Dies reduziert den Flächenbedarf (Weiteres dazu siehe hier im HIS-HE Blog).
  • Sondertatbestände, die die Hochschulen über den Flächenrahmen der Kennwerte hinaus geltend machen können, sind nun klarer durch Kriterien definiert und müssen ggf. mit dem kennwertbasierten Flächenbedarf verrechnet werden.
  • Die bisherigen Verfahrensbeschreibungen liegen nun als detaillierte Leitfäden vor, die die erforderlichen Daten spezifizieren und alle Schritte der Dateneingabe anwendungsbezogen beschreiben.
  • Arbeitshilfen und Formulare runden das Paket ab.

Wichtige Elemente des Aktualisierungsprozesses waren:

  • Interviews, Fachgespräche und hochschulübergreifende Online-Workshops, insbesondere zu Laboren,
  • umfassende Modell- und Vergleichsrechnungen für die unterschiedliche Nutzungsbereiche;
  • die Testphase für die Beta-Version des neuen KWV 2026, an der sich mehrere Universitäten und HAW beteiligt haben;
  • die Lenkungsgruppe mit Vertreter:innen der Universitäten und HAW, des Wissenschafts- sowie des Finanzministeriums NRW hat das Projekt durchgängig begleitet.

Gültigkeit
Das KWV 2026 bietet einen einheitlichen Maßstab für den Flächenbedarf der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Es ist seit dem 05.06.2026 regelmäßig anzuwenden, ist Bestandteil der Bedarfsanmeldungen seitens der Hochschulen und Grundlage für die Prüfungen durch das Wissenschaftsministerium.

Für die sogenannten Auslastungsfaktoren im Bürobereich gilt eine Übergangsregelung. Sie reduzieren den Flächenbedarf aufgrund der Möglichkeit, Büro-Arbeitsplätze gemeinsam zu nutzen. Unter bestimmten Bedingungen können die Hochschulen über die vorgegebenen Auslastungsfaktoren hinausgehen – also den bedarfsmindernden Effekt abschwächen – oder ganz auf sie verzichten. Das Wissenschaftsministerium NRW beabsichtigt, die Planungsannahmen im Bürobereich und ihre Effekte in einigen Jahren zu evaluieren.

Ansprechpartner:IN

Dr. Georg Jongmanns