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Verantwortung der Hochschulen im Arbeitsschutz

Zum HIS:Mitteilungsblatt 1|2017 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 (BVerwG Az. 2 C 18.15) mit der Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Professoren und Dekane befasst. Es kam zum Ergebnis, dass eine diesbezügliche Pflichtenübertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen, nicht aber pauschal-generalisierend zulässig ist. Das Urteil hat in den Hochschulen hohe Wellen geschlagen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 (BVerwG Az. 2 C 18.15) mit der Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Professoren und Dekane befasst. Es kam zum Ergebnis, dass eine diesbezügliche Pflichtenübertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen, nicht aber pauschal-generalisierend zulässig ist. Das Urteil hat in den Hochschulen hohe Wellen geschlagen.
Eine Einschätzung des Urteils aus Sicht der Hochschulen beschäftigt sich mit der großen Menge bereits existierender alltagstauglicher Lösungen, die einen hohen Standard der Arbeitssicherheit an den Hochschulen gewährleisten: „Dialog ist wichtiger als Paragraphen“. Eine erfahrene Sicherheitsfachkraft einer deutschen Universität gibt im HIS-HE-Interview Auskunft, welche Bedeutung das Urteil für den dezentralen Leitungsbereich (insbesondere Fachbereiche, Institute, Bibliotheken) im Arbeitsalltag hat.
Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe eine Rezension zum Thema: In dem Buch „Sicherheitsverantwortung. Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung“ von Prof. Dr. Thomas Wilrich werden u. a. 25 einschlägige Gerichtsurteile erläutert. Der Autor will mit seinen Ausführungen Anregungen geben, wie Verantwortung für Sicherheit in der Praxis umgesetzt werden kann.