Nachbetrachtung des 4. HIS-Forums Gebäudemanagement am 22./23. März 2011 in Hannover
Um diese Fragen drehte sich das 4. Forum Gebäudemanagement der HIS Hochschul-Informations-System GmbH mit 112 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 22. und 23. März 2011 in Hannover.
Wie manifestiert sich Verantwortung im Gebäudemanagement in einer Hochschule oder einem Forschungszentrum? Welche Pflichten resultieren daraus und wie können diese auf die Beteiligten übertragen werden? Wie sieht ein zweckmäßiges Schadensmanagements aus, welche Haftungen bestehen und wie kann diesen vorbeugend begegnet werden? Die Teilnehmenden am diesjährigen Forum Gebäudemanagement − Vertreter/innen der Hochschulleitungen sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Gebäudemanagement der Hochschulen − vertieften diese Aspekte auch in Workshops. Themen waren u. a. der Umgang mit Prüfpflichten, der optimale Einsatz von Ressourcen, die Entwicklung von Führungskräften im Gebäudemanagement und die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern.
Auch wenn über das Ziel der unfallfreien Hochschule Konsens herrscht, so machten die Vorträge und Diskussionen deutlich, dass die Umsetzung für viele Hochschulen kein Spaziergang ist. „Verantwortung festzulegen bedeutet nicht automatisch, dass auch jemand die Verantwortung übernimmt“, benennt Dr. Friedrich Stratmann, Leiter des Unternehmensbereichs Hochschulentwicklung bei HIS, ein zentrales Problem. Besonderheiten der Organisation „Hochschule“ erschweren eine klare, dauerhafte Zuschreibung von Verantwortung, die Forschende, Studierende und Lehrende dann im alltäglichen Handeln leben: Forschung und Lehre sind autonom, verschiedene Bereiche stehen gleichberechtigt nebeneinander und nicht zuletzt ist auch die Fluktuation im Personal hoch. Da reicht es nicht, Verantwortung allein auf dem Papier festzuhalten. Hochschulen müssen Wissenschaftler/inne/n die Verantwortung für ihre Infrastruktur kommunikativ nahebringen, empfiehlt Stratmann.
Wie wichtig das persönliche Gespräch mit Wissenschaftler/inne/n und Lehrenden ist, weiß auch Dirk Schmidt. Als Leiter des Servicezentrums Sicherheitsmanagement hat Schmidt an der Bauhaus-Universität Weimar die Übertragung von Pflichten schriftlich in einem „Übertragungsdokument“ festgehalten und dieses Vorgehen ein halbes Jahr lang mit den verschiedenen Bereichen seiner Hochschule diskutiert. Nach Schmidt hat sich der Aufwand gelohnt, schuf er doch eine hohe Akzeptanz und Transparenz über die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, aber auch mögliche Sanktionen.
Grundsätzlich delegierbar ist die Handlungsverantwortung. Die Aufsichtsverantwortung hingegen liegt immer bei den Führungskräften. Schmidt bewertet die Pflichtenübertragung positiv: „Die Delegation von Verantwortung ist auch ein Schutz für die jeweilige Führungskraft.“ Bei guter Dokumentation kann sie insbesondere im Schadensfall Rechtssicherheit für den Einzelnen und die Hochschule schaffen. Schmidts Vorgehen stieß bei den Teilnehmenden auf großes Interesse. Eine Umfrage auf dem Forum zeigte, dass bislang erst wenige Hochschulen über ein „Übertragungsdokument“ nach dem Modell der Universität Weimar verfügen.
Wer haftet für Schäden? Dieser Frage widmete sich Daniela Scharnhorst vom Kommunalen Schadensausgleich Hannover. In ihrem Vortrag richtete die Juristin den Blick besonders auf die Verkehrssicherungspflicht bei Gebäuden. Scharnhorst unterstrich, dass Hochschulen Haftungsansprüchen vorbeugen können, indem sie Kontrollen klar dokumentieren und Dienstanweisungen verfassen. Am Beispiel wilder Parkplätze und Trampelpfade verdeutlichte die Referentin, dass Hochschulen hierfür durchaus die Verantwortung bei Unfällen tragen können: Genau dann, wenn sie diese Plätze und Wege nicht nur dulden, sondern auch ausbessern.
Das 5. HIS-Forum Gebäudemanagement ist für den 13. und 14. März 2012 in Hannover geplant.