Mit dem „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ (VgB) haben sich die nordrhein-westfälischen Hochschulen, die Landespersonalrätekonferenzen sowie das Wissenschaftsministerium NRW im Jahr 2016 auf eine breite Palette an Instrumenten und konkreten Bestimmungen verständigt, um die Beschäftigungsbedingungen hochschulübergreifend zu verbessern. Ein Teil der Vereinbarungen des VgB betrifft das Hochschulpersonal insgesamt; zum Teil beziehen sie sich konkret auf die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor und nach der Promotion, auf die Lehrbeauftragten, auf die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie auf das Personal in Technik und Verwaltung.
Die Evaluation hat sich mit Fragen der Dauerbeschäftigung und Personalplanung, mit den befristeten Arbeitsverträgen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den Aufgaben für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, mit der Etablierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und mit weiteren Themen befasst. Dazu wurden die 14 Universitäten und 16 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Trägerschaft des Landes befragt. Die Personalräte wurden ebenfalls um ihre Einschätzungen zur Umsetzung des VgB gebeten.
Die Aufmerksamkeit für die Stärkung der Dauerbeschäftigung insbesondere des wissenschaftlichen Personals hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die meisten Hochschulen haben Ansätze entwickelt oder bereiten sie vor, um die Chancen auf eine unbefristete Beschäftigung zu erhöhen. Der Anteil der Dauerbeschäftigung zeigt einen leichten Aufwärtstrend. Auch bei den befristeten Arbeitsverträgen lassen sich Veränderungen feststellen. So haben die Universitäten den Anteil der Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren klar gesteigert und die Arbeitsverträge mit einer kürzeren Laufzeit entsprechend reduziert. Die mittlere Vertragslaufzeit ist von 16,9 Monaten (im Jahr 2015) auf 21,9 Monate (2019) gestiegen. Ein Sockel an Kurzbefristungen konnte bislang jedoch nicht unterschritten werden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement betrifft alle Personalgruppen an den Hochschulen. Es hat sich – mit unterschiedlichen Entwicklungsständen – etabliert. Der nächste Schritt ist die nachhaltige Absicherung der Angebote.
Die nordrhein-westfälischen Hochschulen, die Personalrätekonferenzen und das Wissenschaftsministerium nehmen die Untersuchungsergebnisse zum Anlass, den VgB weiterzuentwickeln.
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