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Doppik zunehmend fester Bestandteil des Rechnungswesens an Hochschulen

HIS-Sachstandsbericht zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens an Hochschulen

Der seit Ende der 90er Jahre einsetzende Prozess der Einführung bzw. Umstellung auf eine kaufmännische Rechnungslegung verläuft in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Der vorgelegte Sachstandsbericht dokumentiert den Status quo der Ausgestaltung des Rechnungswesens an deutschen Hochschulen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die kamerale Buchführung noch in fünf Bundesländern maßgebend. In sechs Bundesländern ist die Wirtschaftsführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen Pflicht und gesetzlich verankert. In den verbleibenden fünf Bundesländern haben die Hochschulen eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Ausgestaltung der Rechnungslegung.
Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen bedeutet aber bei weitem keine Einheitlichkeit in der Bilanzierung: So basiert in einigen Hochschulen die Buchhaltung lediglich auf Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), in anderen haben die zuständigen Ministerien zusätzlich Verordnungen zur Ausführung von Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses erlassen. Darüber hinaus haben Hochschulen (alleine oder in Kooperation mit anderen) eigene an das HGB angelehnte Richtlinien entwickelt. Bewertungs-, Buchungs- und Bilanzierungsrichtlinien sind daher vielfältig und unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Hochschule.
Betrachtet man den Stand der Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen, so haben 44 Prozent der Hochschulen die Einführung begonnen bzw. bereits abgeschlossen. Bei den Universitäten sind dies bereits 62 Prozent, bei den Fachhochschulen erst 41 Prozent. Dies resultiert aus dem Umstand, dass im Rahmen von Landesprojekten vielfach zunächst die Universitäten umgestellt wurden oder bei der Wahlmöglichkeit umgestellt haben. Von den Kunst- und Musikhochschulen hat bisher nur eine sehr geringe Zahl (sechs Prozent) die kamerale Haushaltsführung durch eine Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen abgelöst. Ein Grund hierfür ist u. a., dass in Nordrhein-Westfalen und im Saarland Kunst- und Musikhochschulen einer gesonderten, von den Regelungen für Universitäten und Fachhochschulen abweichenden Hochschulgesetzgebung unterliegen und ihnen bislang keine Möglichkeit zur Einführung einer Wirtschaftsführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen eingeräumt wird.
Der Sachstandsbericht ist ein erstes Ergebnis des eingangs erwähnten Projekts „Der Beitrag der Bilanzanalyse zur Hochschulsteuerung“, das HIS in Zusammenarbeit mit dem Kanzlerarbeitskreis Hochschulrechnungswesen und 27 beteiligten Hochschulen in Angriff genommen hat. Über den fachlichen Austausch hinaus wollen hier die beteiligten Akteure ein hochschulspezifisches Analyseinstrumentarium entwickeln, da die gängigen und für den Unternehmenskontext bewährten Instrumente für den Hochschulkontext weiterentwickelt werden müssen und sonst zu Fehlinterpretationen in der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Hochschulen führen (können).