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Brandschutz an Hochschulen braucht individuelle Konzepte

HIS-Forum „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Brandschutz und Notfallplanung“ am 3./4.12.2012 an der Goethe-Universität Frankfurt/M.

Welche Konflikte die praktische Umsetzung von Brandschutzanforderungen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit birgt, hat Andreas Unser von der Architekturwerkstatt Freiraum erörtert. Bereits bei der Planung von Brandschutzkonzepten und Fluchtwegen sind die Hochschulen als Arbeitgeber in der Pflicht: Informationen, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit motorischen – aber auch mit sensorischen und/oder kognitiven Einschränkungen geeignet sein. Unter baulichen und technischen Gesichtspunkten sind barrierefreie Rettungswege noch anspruchsvoller, da für Evakuierungs- und Sicherheitsaufzüge im Brand- und Katastrophenfall wiederum spezielle Anforderungen gelten.

Dass Hochschulen bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten keineswegs auf Standardlösungen hoffen dürfen, wird besonders deutlich bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Dr. Eckhard Diehl betreut als Dezernent Gebäudemanagement und Technik an der Philipps-Universität Marburg neben dem Landgrafenschloss und dem Landgrafenhaus noch eine Reihe anderer Kulturdenkmäler. Fast die Hälfte der Gesamtflächen der Universität Marburg steht unter Denkmalschutz. Bis zum Jahr 2020 investiert das Land Hessen 440 Millionen Euro in die Bauvorhaben der Philipps-Universität. Die größte Herausforderung sieht Diehl in der Sanierung der denkmalgeschützten Versammlungsstätten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens: Individuelle Lösungen für barrierefreie Flucht- und Rettungswege sowie moderne Lüftungs- und Leitungsanlagen in einzelnen historischen Gebäuden nehmen zum Teil jahrzehntelange Umbauphasen in Anspruch.

Ansgar Leitzke vom Veranstaltungsmanagement der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat in seinem Vortrag die Räume und Flächen der Hochschulen unter dem Aspekt der Versammlungsstätten-Verordnung untersucht. Bei etwa 1.500 Veranstaltungen pro Jahr trägt die Universität Bonn als Betreiber Verantwortung für die Sicherheit der Besucher und die Einhaltung der Vorschriften. Als Betreiber müssen die Hochschulen die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten. Viele Teilnehmer(innen) interessierte besonders die Praxis der Universität Bonn, im Vorfeld jeder Veranstaltung mit Hilfe eigens dafür entwickelter Checklisten eine Gefährdungsbeurteilung (beispielsweise für den Einsatz eines Sanitätsdienstes) und eine Risikoabschätzung für den Brandschutz durchzuführen.

Die zweitägige Veranstaltung bot Praktikern und Entscheidungsträgern, die in Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen den Brandschutz und die Notfallplanung gestalten, viel Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung. Experten berichteten über ihre Erfahrungen und standen auf dem Podium zur Diskussion bereit.