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Die Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz

Zur HIS-HE-Veranstaltung Führungsverantwortung im Arbeitsschutz – Umsetzungsmöglichkeiten zur Pflichtenübertagung am 6. Juni 2018 in Hannover

21.06.2018

Verantwortung im Arbeitsschutz ist seit jeher ein viel diskutiertes Thema an Hochschulen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten auf einen Professor (Urteil vom 23. Juni 2016 – BVerwG 2 C 18.15) hat die Auseinandersetzung einmal mehr an Aktualität und Intensität gewonnen. Den Fragen nach der Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz stellte sich die Fachtagung am 06.06.2018 in Hannover.

Ziel war es zum einen, die verschiedenen Akteure, deren Sichtweise sowie Aufgaben darzustellen und zu erläutern – und zum anderen vorhandene Erfahrungen aus der Hochschulpraxis darzustellen und gemeinsam zu diskutieren. 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentierten den großen Bedarf in den Hochschulen nach einem Wissenstransfer zu diesem Thema.

Zu Beginn berichteten Klaus-Joachim Scheunert, Kanzler der TU Hamburg, und Holger Robbert, Leitender Sicherheitsingenieur der TU Hamburg, über ihre Vorgehensweise und Erfahrungen. Da die rechtlichen Regelungen in den länderspezifischen Hochschulgesetzen unterschiedlich sind, arbeiteten sie heraus, dass die Hochschulleitung mit dem Präsidenten/Rektor die zentrale Organisationsverantwortung für den Arbeitsschutz innehat. Durch die Hochschulgesetzgebung in Hamburg geprägt, wird die Pflichtenübertragung hier direkt vom Kanzler auf die Professorenvorgenommen. In den meisten anderen Bundesländern wird dies durch den Präsidenten/Rektor als dem Vorgesetzten der wissenschaftlichen Führungskräfte sowie dem Kanzler für die Führungskräfte in der Verwaltung durchgeführt.

Dr. Sandra Westerburg, Kanzlerin der HWR Berlin, machte deutlich, dass eine direkte Kommunikation und der Austausch mit den Führungskräften eine zentral wichtige Rolle spielen. An der HWR Berlin wurden gemeinsame Workshops mit den Dekanen, Geschäftsführern der Fachbereiche sowie den Leitern aus der Hochschulverwaltung durchgeführt. Ziel war es, konkret die Arbeitgeberpflichten zu klären, wer in welchen Bereichen wofür zuständig ist. Auch die Schnittstellen zum Gebäudemanagement wurden erörtert. Das Ergebnis war eine detaillierte Aufstellung und Zuordnung der Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz. Und auf dieser Grundlage konnte eine von allen akzeptierte Pflichtenübertragung erfolgreich vorgenommen werden.

Dr. Hans Joachim Grumbach, Leiter der Abteilung Hochschulen der Unfallkasse NRW, hat bestätigt, dass eine eindeutige Zuordnung der Pflichten und der damit verbundenen Aufgaben sowie die Klärung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren eine zentrale Aufgabe bei der Umsetzung der Pflichtenübertragung ist. Er zeigte auf, wie Partizipation im Umgang mit den Fakultäten/Fachbereichen gelebt werden kann.

Mit großem Interesse folgten die Teilnehmenden Sascha Sven Noack vom Deutschen Hochschulverband und Dr. Hubert Mücke vom Hochschullehrerbund. Sie stellten ihre Sichtweise zur Delegation von Arbeitgeberpflichten auf Professoren vor und legten dar, was eine Delegation nach § 13 Abs. 2 ArbSchG bedeutet und auch, welche Schwierigkeiten damit verbunden sind: die hohen Anforderungen an die Fachkunde einerseits und die Bestimmtheit andererseits. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für die Hochschule, den Führungskreis genau zu definieren. Nicht jeder Professor, z. B. Juniorprofessor ohne eigenes Personal und Räume, ist automatisch Zielgruppe für die Pflichtenübertragung. Hier muss eine detaillierte Auseinandersetzung an der Hochschule erfolgen. Die durchaus kontrovers geführte Diskussion im Anschluss zeigte, dass unterschiedliche Interessen seitens der Hochschulverwaltung versus die der Professorenschaft vorliegen können und sich diesen zu stellen ist.

Bei der Darstellung von praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Pflichtenübertragung z. B. von der TU Berlin, den Universitäten Göttingen, Hannover und Mainz kam noch einmal deutlich zum Ausdruck, dass eine intensive Auseinandersetzung und somit Vorbereitung der Übertragung sowie auch der direkte Austausch mit den Führungskräften unverzichtbar sind – diese aber auch ihre positive Wirkung bei der Durchführung entfalten. Eine grundsätzliche Abwehr der Verantwortung ist bei den Führungskräften niemandem begegnet. Sondern durch offene, eindeutige Kommunikation und Information, der Klarstellung sowie Abgrenzung der wahrzunehmenden Pflichten wurde Transparenz innerhalb der Hochschule geschaffen. Und Transparenz erzeugt Akzeptanz.

Weitere Tagungsinhalte beschäftigten sich mit der Rolle der und Unterstützung durch die Justitiariate der Hochschulen sowie durch die Unterstützung eines EDV-basierten Arbeitsmanagementsystems, des AGUM e.V.

Auf der Veranstaltung sind die verschiedenen Akteure zu Wort gekommen und konnten ihre Sichtweisen darstellen. Dabei wurde deutlich, dass in vielen Punkten Einigkeit vorhanden ist. In einigen wichtigen – juristischen – Punkten, z. B. nach welcher rechtlichen Grundlage eine Übertragung vorgenommen wird, jedoch auch sehr unterschiedliche Argumente vorgebracht werden. Einen goldenen Mittelweg für alle Hochschulen wird es nicht geben. Jede Hochschule ist für sich herausgefordert, ihre Entscheidungen zu treffen und im Abgleich mit den spezifischen Rahmenbedingungen an der Hochschule umzusetzen. Wichtig ist u. a., wie vorhandene Systeme und Strukturen an der Hochschule genutzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden können, um die Umsetzung der Pflichtenübertragung zu unterstützen.

Nähere Auskünfte

Urte Ketelhön