Öffentlich-rechtliche Hochschulen fallen formaljuristisch nicht in den Geltungsbereich des Handelsrechts. Dieses gilt per se nur für Kaufleute, d.h. juristische Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben (also Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen). Die in vielen Bundesländern vorgeschriebene Anwendung der Vorschriften des HGB auf den Hochschulbereich ist aber nichtsdestotrotz vor allem aus zwei Gründen sinnvoll: Zum einen können die…
Mehr lesenGrundlagenprojekt: Rücklagenbildung an Hochschulen
Den deutschen Universitäten, Fach-, Kunst- und Musikhochschulen wurden im Zuge der Ausweitung der Hochschulautonomie nicht nur neue Freiräume geöffnet, die Hochschulen übernahmen im Gegenzug auch Verantwortung, nicht zuletzt bezüglich der effizienten und termingerechten Allokation der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Die gewachsene Verantwortung der Hochschulen für einen vorausschauenden Umgang mit ihren Finanzen manifestierte sich auch…
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