Den deutschen Universitäten, Fach-, Kunst- und Musikhochschulen wurden im Zuge der Ausweitung der Hochschulautonomie nicht nur neue Freiräume geöffnet, die Hochschulen übernahmen im Gegenzug auch Verantwortung, nicht zuletzt bezüglich der effizienten und termingerechten Allokation der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Die gewachsene Verantwortung der Hochschulen für einen vorausschauenden Umgang mit ihren Finanzen manifestierte sich auch darin, dass sie bilanzielle Rücklagen in teilweise nicht unerheblicher Höhe bildeten (und bilden), um künftig anstehende Aufgaben finanzieren und Risiken abdecken zu können. Bei der Rücklagenbildung handelt es sich mithin keineswegs um den Ausweis von der Hochschule nicht benötigter Zuwendungen, sondern um eine aus der Übertragung von Zuständigkeiten auf die Hochschulen resultierende Notwendigkeit.
Im Rahmen des Projektes mit dem Arbeitskreis der Universitätskanzlerinnen und -kanzler wurde die Thematik genauer beleuchtet und damit eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht. Das resultierende Papier richtet sich an Akteure aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft, die ein vertieftes Interesse an Fragen des Hochschulrechnungswesens und der Hochschulfinanzierung haben.
Projektmanagement
Dr. Björn Möller