Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt haben nach § 108 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Übertragung der Liegenschaften an die Hochschulen gestellt. Hierzu wurde die “Task-Force 108” eingerichtet, die sich aus den Kanzler(inne)n und Technischen Leiter(inne)n der Hochschulen in Sachsen-Anhalt zusammensetzt.
Im Mittelpunkt des Antrags stand das in § 108 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt geforderte Konzept “Flächen- und Grundstücksmanagement”, das dort explizit als Voraussetzung für eine Übertragung der Liegenschaften genannt wird.
HIS-HE hat den Antrag zusammen mit den beteiligten Hochschulen und der Task Force 108 ausgearbeitet und den Rektor(inn)en/Präsident(inn)en der beteiligten Hochschulen Anfang 2013 vorgelegt.
Übergreifend wurden mit dem Konzept (im Rahmen des Projektes “Liegenschaftsmanagement der Hochschulen in Sachsen-Anhalt” genannt) folgende Ziele verfolgt:
- Beschreibung des bisherigen Leistungsportfolios der Hochschulen im Sinne einer Dokumentation.
- Beschreibung von zusätzlichen Aufgaben einschl. der Schaffung der Übernahmevoraussetzungen, die mit der Übernahme der Verantwortung für die Liegenschaften durch die Hochschulen einhergehen würden und bisher nicht Bestandteil des Leistungsportfolios der Hochschulen sind.
- Beschreibung von Rahmenbedingungen für eine Übernahme der Liegenschaften durch die Hochschulen, die als Bestandteil eines strategischen Umgangs mit den Liegenschaften gegenüber der Politik (z. B. Bedarfsplanung, Finanzierung, Lebenszyklusorientierung) formuliert und präzisiert werden sollten.
- Soweit erforderlich, perspektivische Neuausrichtung des Liegenschaftsmanagements von Hochschulen im Sinne einer Optimierung (z. B. Kooperation zwischen den Hochschulen, Bildung von zentralen Einheiten).
Ergebnis
Bericht (unveröffentlicht)
Projektmanagement
Ralf Tegtmeyer
Marcelo Ruiz
Jana Stibbe