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Reicht die “Finanzspritze” des Bundes, um das Defizit beim Bau- und Instandsetzungsbedarf der Hochschulen zu “mildern”?

HIS-Hochschulentwicklung hat den Bau- und Instandsetzungsbedarf der Universitäten als Soll-Ist-Vergleich für den Zeitraum 2008 bis 2012 untersucht

Der Arbeitskreis Hochschulbau der Universitätskanzler und -kanzlerinnen und die HIS-Hochschulentwicklung (HIS-HE) im DZHW legen zeitgleich mit dem Beschluss nunmehr Ergebnisse einer Untersuchung vor, in der die Debatte um auskömmliche Bau- und Instandsetzungsbudgets der Hochschulen mit validen Daten unterfüttert wird: In einem Soll-Ist-Vergleich werden einem rechnerisch ermittelten Bedarf für Bau und Instandsetzung von Hochschulgebäuden die real getätigten Ausgaben für den Zeitraum 2008 bis 2012 gegenübergestellt.
Für die Universitäten (ohne Universitätskliniken) wurde mit dem Referenzjahr 2012 ein Flächenbestand von ca. 12 Mio m² ermittelt. Dieser Bestand hätte in 2012 für Reinvestition und Instandsetzung bundesweit bei „vorsichtigen“ Ansätzen in der Bedarfsrechnung ein jährliches Budget von 1,86 Mrd Euro erfordert. Bezieht man dieses Budget auf den Zeitraum 2008 bis 2012 und stellt ihm die realen Ausgaben gegenüber, ist das Ergebnis eine monetäre Unterfinanzierung von 3,14 Mrd Euro. Dies entspricht einer prozentualen Unterfinanzierung am Bedarf von 38 Prozent. Das Ergebnis zeigt dabei für alle Bundesländer ein rechnerisches Defizit.
Die bundesweite Erhebung liefert damit für den Bereich der Universitäten erstmalig belastbare, länderübergreifende Zahlen für die notwendigen Aktivitäten, um Funktion und Qualität (Vermögenswerte) sowie Nutzeranforderungen an die Hochschulliegenschaften aufrecht zu erhalten.
Eine Hochrechnung auf das gesamte staatliche Hochschulsystem (ohne Universitätskliniken) ergibt bei einem errechneten Gesamt-Flächenbestand von ca. 16,8 Mio m² ein jährliches Bau- und Instandsetzungsbudget im Bestand von ca. 2,6 Mrd Euro. Darin nicht enthalten sind Investitionen für Flächenerweiterungen, wenn zusätzliche Studien- bzw. Arbeitsplätze in den Hochschulen geschaffen werden müssen.
Untersuchungsdesign und Ergebnisse – so der Wunsch der an der Untersuchung Beteiligten – lassen sich im Weiteren dazu nutzen, ein bundesweites Flächenmonitoring nach den BMK-Kostenrichtwertgruppen zu erstellen bzw. fortzuführen sowie die Daten der Untersuchung auf Länderebene für einen Dialog zwischen Hochschulen und Ministerien (bzw. Landesbetrieben) zu vertiefen.
Zur Pressemitteilung des Arbeitskreises Hochschulbau der Universitätskanzler und –kanzlerinnen Deutschlands