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Bergische Universität Wuppertal: Verantwortung im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Erarbeitung einer Richtlinie zur Verantwortungswahrnehmung

Die Bergische Universität Wuppertal hat HIS-HE beauftragt, sie bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur Verantwortungswahrnehmung in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU) zu unterstützen. Bislang basierte die Organisation des AGU auf einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Vollzug von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes“ aus 1993.

Ein erster Richtlinienentwurf von HIS-HE wurde in zwei Workshops gemeinsam mit ausgewähltem Fachpersonal der Bergischen Universität weiterentwickelt.

Im Ergebnis wurde nun eine an der aktuellen Rechtsprechung ausgerichtete Richtlinie erarbeitet. Darin wird die grundsätzliche Organisationsstruktur im AGU an der Bergischen Universität festgeschrieben. Die Hochschulleitung kommt damit ihrer zentralen Organisationsverantwortung im AGU nach, indem sie die notwendigen Verantwortungsstrukturen innerhalb der Hochschulorganisation schafft. Gegenüber der ursprünglichen AVV von 1993 wurde auf eine detaillierte juristische Herleitung zur Verantwortungswahrnehmung verzichtet, um die Lesbarkeit für den Anwenderkreis (alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität und mehrheitlich Nichtjuristen) zu erhöhen und die Richtlinie auf eine pragmatische Anwendung in der Hochschulpraxis auszurichten. Sie gilt für alle Bereiche des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes (AGU) an der Bergischen Universität.

Inhaltlich wird erläutert, welche Grundpflichten im AGU von allen Mitgliedern und Angehörigen zu erfüllen sind. Darüber hinaus werden Personenkreise definiert, die über die Grundpflichten hinausgehende Aufgaben und Pflichten zugewiesen bekommen. Die Richtlinie beschreibt das grundsätzliche Verfahren, wie derartige Aufgaben und Pflichten an Personen mit Führungsverantwortung übertragen werden und welche Bedingungen dafür einzuhalten sind. Aufgaben und Pflichten werden danach nicht pauschal, sondern zielgruppenspezifisch, d. h. an den spezifischen Gefährdungen im jeweiligen Bereich orientiert, zugewiesen. Dabei wird der jeweilige Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich (Räume, Personal, Ausstattung) eindeutig definiert. Damit wird u. a. erreicht, dass die Verantwortungsbereiche eindeutig voneinander abgegrenzt sind, sodass keine Überschneidungen, aber auch keine Lücken in der Aufgabenwahrnehmung auftreten. Für das Übertragungsverfahren werden Kriterien zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und das Vorhandensein bzw. die Vermittlung benötigter Fachkenntnisse der beauftragten Personen definiert.

Auch das Verfahren und die Kriterien für eine mögliche Weiterdelegation von Aufgaben durch die Führungskräfte der 1. Ebene an weitere Personen mit Leitungsfunktion sind in der Richtlinie festgelegt.

Jeder Übertragungsakt wird schriftlich dokumentiert und ist von beiden Parteien (Auftraggeber, beauftragte Person) zu unterzeichnen.