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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2

06.06.2013 - 31.03.2014

Zum 1. Januar 2011 haben sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert. Zu diesem Zeitpunkt trat die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löste die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab.

Diese Neuerung (anstelle starrer Einsatzzeiten wird der Betreuungsumfang zukünftig maßgeblich durch die betriebsindividuelle Gefährdungssituation und Bedarfslage bestimmt) ist auch für Hochschulen eine Chance, den Gestaltungsspielraum u. a. für Neuausrichtungen zu nutzen und die inhaltlichen Aspekte der Betreuung für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Mittelpunkt zu rücken.

Vor diesem Hintergrund ist auch zu konstatieren, dass die Tätigkeiten der Fachkräfte an den Hochschulen über die "klassische" Sicherheitsfachkräfte-Arbeit (nach ASIG) hinausgehen. Die Arbeitsinhalte haben sich gewandelt, und die Philosophie des Beratungsansatzes hat sich zu einem lösungsorientierten Vorgehen entwickelt, das auch operative Tätigkeiten beinhaltet. Das Vorhaben soll deshalb auch dazu beitragen, die Leistungen des Fachpersonals transparent zu machen, zukunftsfähig auszurichten (d. h. aktuelle Veränderungen in den Hochschulen aktiv aufnehmen) und dazu in einen jährlichen Anpassungsprozess einzusteigen.

Auf dieser Grundlage möchte die OvGU mit den Beteiligten (Universitätsleitung, Fachpersonal für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, Personalvertretung sowie Vertreterinnen und Vertreter von "Leistungsempfängern" der Universität) unter der Moderation und dem fachlichem Input durch die HIS GmbH ein mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt abgestimmtes Handlungskonzept zur Umsetzung der Vorschrift 2 zu erarbeiten. Das Handlungskonzept sollte zudem eine Vorlage für eine zukünftig in regelmäßigen Abständen durchzuführende Evaluierung der Leistungen der Sicherheitsarbeit und der benötigten Ressourcen darstellen.

Hierzu nahm die OvGU zunächst mithilfe eines von der Unfallkasse Berlin entwickelten und von HIS-HE um hochschulspezifische Merkmale modifizierten Erhebungsbogens eine Bestandsaufnahme der konkreten Aufgaben für die Arbeitssicherheit (einschließlich angrenzender Aufgabenbereiche) und Arbeitsmedizin vor.

In einer Workshopphase mit den Beteiligten wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme analysiert, mit dem Ziel, eine Verständigung auf die vom Fachpersonal Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin durchzuführenden Aufgaben und der dazu benötigten quantitativen Ressourcen zu erreichen.

Ihre Ansprechpartner:innen

Joachim Müller