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Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

01.08.2008 - 31.12.2010

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist seit April 2007 in Kraft. Es übernimmt die zuvor im Hochschulrahmengesetz (HRG) festgelegten Befristungsregelungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifikationsphase (sachgrundlose Höchstbefristungsdauer) und ergänzt sie um zwei weitere Befristungsmöglichkeiten:

  • Verlängerung der sachgrundlosen Höchstbefristungsdauer wegen der Betreuung von Kindern (um zwei Jahre je Kind)
  • Beschäftigung in drittfinanzierten Projekten (gilt auch für technischen und administrativen Support)

Die dritte wesentliche Änderung des WissZeitVG besteht darin, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr auf spezifische Personalkategorien beziehen, sondern stattdessen für das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal gelten (außer für Hochschullehrerinnen und -lehrer).

Das BMBF hat HIS im Jahr 2008 beauftragt, insbesondere die drei Modifikationen der Befristungsvorschriften zu evaluieren (Laufzeit des Projekts: August 2008 bis Dezember 2010).

Ziele und Kriterien der Evaluation

Untersuchungsziel ist es, Funktionalitäten und ggf. auftretende Dysfunktionalitäten des WissZeitVG zu identifizieren. Dies geschieht in vierfacher Hinsicht:

  • Auf der Ebene des Gesetzeswerks wird die instrumentelle Funktion hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit untersucht.
  • Für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen steht die pragmatische Funktion der gesetzlichen Regelungen im Vordergrund. Das maßgebliche Kriterium hier ist die Anwendungsqualität.
  • Mit Blick auf die Personalstruktur ist die Frage entscheidend, inwieweit die Vorschriften genutzt werden, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und damit die Verbleibechancen in der Wissenschaft zu verbessern.
  • Hinsichtlich der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird der Frage nachgegangen, inwieweit die modifizierten Befristungsvorschriften entscheidungsrelevant sind, um die Verbleibechancen auch nutzen zu wollen.

Untersuchungsdesign

So multiperspektivisch die Studie angelegt ist, so vielgestaltig sind auch die methodischen Ansätze:

  • Ausgewählte Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben in einem Zeitraum von 12 Monaten die befristeten Arbeitsverträge mit dem für das WissZeitVG relevanten Personal dokumentiert.
  • Es wurden zahlreiche Expertengespräche (a) zur personalbezogenen Governance der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, (b) zur Situation des betroffenen Personals und (c) zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des WissZeitVG geführt.
  • In einer bundesweiten Befragung haben die Hochschulen Auskunft über die Nutzung der gesetzlichen Regelungen gegeben.
  • Die Befragung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern fand im Rahmen des ebenfalls vom BMBF geförderten HIS-Projekts WiNbus statt. Das Online-Panel befragt den wissenschaftlichen Nachwuchs zu wechselnden wissenschafts- und hochschulpolitischen Themen.

Ergebnisse

Der Projektbericht ist seit dem 09.03.2011 verfügbar. Die Publikation in der Reihe HIS:Forum Hochschule steht nun zum Download zur Verfügung. Eine separate Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse steht ebenfalls hier zum Download bereit.

Ein Artikel zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, erschienen im duz Magazin, Ausgabe 04/2011: Benjamin Haerdle: Bis dass die Frist uns scheidet

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Georg Jongmanns