Erarbeitung einer rechtssicheren Pflichtenübertragung Arbeitsschutz an den rheinland-pfälzischen Universitäten
02.06.2017 - 31.03.2019
Die Westfälische Hochschule möchte eine rechtssichere Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf Professoren und an die Führungskräfte erarbeiten (gem. § 13 (2) ArbSchG). Dieses soll in gemeinsamen Workshops erfolgen. Die Pflichtenübertragung wird dabei als ein Baustein einer guten Sicher-heitsarbeit (geregelte und verbindliche Aufbau- und Ablauforganisation) gesehen.
Die Erarbeitung einer Pflichtenübertragung innerhalb der Hochschule erfolgt workshoporientiert und soll auf die spezifischen Rahmenbedingungen der Hochschule abgestimmt sein. Dieses beteiligungsorientierte Verfahren sieht eine Dokumentenanalyse und vier Workshops vor.
Das Projekt beginnt im August 2017.
Ihre Ansprechpartner:innen
Urte Ketelhön