Komm. Leitung Hochschulinfrastruktur

Ralf-Dieter Person


E-Mailperson@his-he.de
Mobil+49 160 90624061
Telefon+49 511 169929-14

Leitung Bauliche Hochschulentwicklung

Korinna Haase


E-Mailhaase@his-he.de
Mobil+49 151 72644760
Telefon+49 511 169929-49

Leitung Hochschulmanagement

Dr. Maren Lübcke


E-Mailluebcke@his-he.de
Mobil+49 151 62955162
Telefon+49 511 169929-19

Unternehmens-kommunikation

Kendra Rensing


E-Mailrensing@his-he.de
Mobil+49 171 1292613
Telefon+49 511 169929-46

Allgemeine Anfragen


E-Mailinfo@his-he.de
Telefon+49 511 169929-0

HIS-HE:Mitteilungsblatt 3|2021 erschienen

Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Planung von Arbeitsstätten bei Neu- und Sanierungsbauten

19.10.2021

Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) informiert seit über 30 Jahren kontinuierlich viermal jährlich im HIS-HE:Mitteilungsblatt über aktuelle Entwicklungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Hochschulen. Das Mitteilungsblatt liefert Berichte zu erprobten und innovativen Erfahrungen aus der Praxis und bezieht Position zu virulenten Fragestellungen. Im Fokus der aktuellen Ausgabe 3|2021 stehen die Anforderungen und die Berücksichtigung von Arbeitsschutzthemen bei der Bauplanung in Hochschulen. Ein systematisches Einbeziehen des Arbeitsschutzes ist ein fester Bestandteil bei der Organisation der Bauplanung. Dieses gilt für Neubaumaßnahmen sowie auch Sanierungsmaßnahmen.

Die Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen hat bei der Planung einer neuen Arbeitsstätte von Neu- und Sanierungsbauten eine besondere Relevanz. Insbesondere im Hinblick auf eine spätere uneingeschränkte Nutzung der Gebäude mit seinen Arbeitsstätten sowie auf die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Daher ist es notwendig, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen möglichst früh und kontinuierlich durch die jeweiligen Akteure während der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden. Dadurch werden einerseits die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen sichergestellt sowie andererseits Planungsfehler und nachträgliche, kostenintensive bauliche Änderungen verhindert.

Eine Grundlage für die Bauplanungsvorhaben ist die Flächenbedarfsbemessung. Die Verfügbarkeit über Räume und Gebäude ist grundlegende Voraussetzung von Forschung und Lehre an den Hoch­schulen. Diese Flächen für aktuelle und künftige Nutzungen bereitzustellen und zu entwickeln ist eine wiederkehrende Aufgabe einer baulichen Entwicklungsplanung. Das Vorgehen und die Darstellung der unterschiedlichen Methoden wird von Henrich Fenner, wiss. Mitarbeiter am HIS-Institut für Hochschulentwicklung, erläutern.

Mit Vertreter:innen aus zwei Universitäten, der Ruhr-Universität Bochum sowie der Leibniz Universität Hannover, wurde im Rahmen eines Austausches von Good Practice über Erfahrungen und Herausforderungen bei der operativen Umsetzung von arbeits- und brandschutzrechtlichen Vorgaben bei der Planung von Arbeitsstätten ein gemeinsames Interview geführt. Die diskutierte Vielfalt der Themen reicht von:

  • Entwicklungen dazu an den Einrichtungen
  • Bedeutung des Einbezugs von Arbeitsschutz bei der Bauplanung
  • Zusammenspiel und Erwartungen der unterschiedlichen Akteure zwischen Wunsch und Realität
  • Einbezug der Nutzer
  • Rolle und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Umgang mit der Gefährdungsanalyse, -ermittlung sowie Betriebsbeschreibung
  • zukünftige Herausforderungen

Nähere Auskünfte

Urte Ketelhön